Praxis

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich und Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Nadine Deiters, Heilpraktikerin (nachfolgend Anbieterin genannt) bietet vor allem osteopathische Behandlungen, Yoga Einzelstunden, Workshops und Retreats an. Die AGB gelten für sämtliche Leistungen, welche von der Anbieterin erbracht werden. Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.

Mit der Nutzung eines oder mehrerer Dienste oder der Anmeldung erklärt sich der/die TeilnehmerIn mit der Anwendung der vorliegenden AGB einverstanden und sie werden Bestandteil der Vereinbarung zwischen der Anbieterin und der/dem TeilnehmerIn. Die Rechte und Pflichten der Parteien ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinbarung, aus den vorliegenden AGB sowie den gesetzlichen Vorschriften.

2. Workshop und Retreats

2.1  Anmeldung/ Anzahlung

Nach Eingang der Anmeldung erhält der/die Teilnehmerin eine Anmeldebestätigung zusammen mit der Bankverbindung für die Bezahlung des Workshop/ Retreats. Der Platz ist mit einer Anzahlung von 30% des Gesamtbetrages (Retreat) oder vollständiger Bezahlung (Workshop) reserviert. Eine Anmeldung für den Workshop ist bis zu einem Tag vor Workshop Beginn möglich. Für das Retreat bis zu vier Wochen vor Retreatbeginn.

Mit der Anzahlung ist die Anmeldung verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des gesamten Betrages. Das Nichtbezahlen gilt nicht als Abmeldung. Bei begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs der Anzahlung berücksichtigt. Es gilt der Eingang der Überweisung. Der Anzahlungsbetrag wird nicht erstattet.

2.2 Preise

Die Preise für die Angebote sind auf der Website der Anbieterin ersichtlich. Individuelle Absprachen bleiben vorbehalten.Vorbehalten bleiben auch Bearbeitungsgebühren sowie allfällige Zusatzkosten ausserhalb des Angebots (z.B. Visumgebühren, Tourismustaxen).

2.3 Stornierungsbedingungen

Eine Stornierung bis zu 12 Wochen vor der Anreise ist kostenfrei. Danach sind 50% des Retreatpreises fällig. Bei einer Absage 4 Wochen vor Retreatbeginn ist der komplette Retreatpreis zu zahlen oder ein/e Ersatzteilnehmer*in zu stellen.

Bei den Workshops gelten die Regelungen der Einzelsessions (siehe 3.1 Terminabsagen)

Bei den vorgenannten Zahlungsfristen handelt es sich um Verfalltage. Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät der/die TeilnehmerIn ohne Mahnung in Verzug. Die Anbieterin ist in diesem Fall berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten, die (Retreat-) Leistungen zu verweigern und die Buchung unter Verrechnung der vollen Annullationskosten zu stornieren. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben in diesem Fall ausdrücklich vorbehalten.

2.4  Leistungen

Der Leistungsumfang bestimmt sich nach den von der Anbieterin schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail oder schriftliche Bestätigung) sowie gemäss den Angaben auf der Website der Anbieterin. Bei Widersprüchen gehen die individuell schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche der/des TeilnehmerIn sowie nachträgliche abweichende Vereinbarungen müssen von der Anbieterin schriftlich bestätigt werden.

2.5  Preisänderungen

Die Anbieterin behält sich vor, die ausgeschriebenen Preise aus wichtigen Gründen zu ändern und den nachträglich tatsächlich anfallenden Kosten anzupassen. Dies gilt insbesondere bei nachträglichen Preiserhöhungen durch den Anstieg durch Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge), nachträglich eingeführten Abgaben wie Tourismustaxen oder sonstigen Steuern sowie bei Wechselkursänderungen oder Rechnungs- oder Publikationsfehler.

Preiserhöhungen können bis spätestens 21 Tage vor dem geplanten Retreatbeginn geltend gemacht werden. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des Angebotspreises, so ist der/ die TeilnehmerIn berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht es dem /der TeilnehmerIn frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Weitergehende Ansprüche wie Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.

2.6 Programmänderungen

Programmänderungen sowie Änderungen einzelner Leistungen (Programm, Unterkunft, Reisebegleitung, Yogalehrer, Transportmittel, etc.) aus unvorhersehbaren Umständen oder Sicherheitsgründen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Allfällige Mehrkosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Teilnehmenden. Minderungs- und Rückerstattungsansprüche sowie Schadenersatzansprüche werden für diesen Fall ausgeschlossen. Für Programmänderungen infolge Reiseverspätung wird ebenfalls keine Haftung übernommen.

2.7 Vorzeitige Abbruch der Reise durch den/die Teilnehmer/in

Falls der/die Teilnehmer/in aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbricht, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Angebotspreises. Allfällige Mehrkosten gehen zu Lasten des/r Teilnehmers/in.

2.8 Reiseabsagen durch Anbieterin / Nichterreichen der Teilnehmerzahl

Eine kurzfristige Retreatabsage infolge zwingender Gründe wie höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Streiks, etc. bleibt vorbehalten. Muss das Retreat aus zwingenden Gründen annulliert werden, bemüht sich die Anbieterin, ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu bieten. Kann kein Ersatzprogramm angeboten werden, so wird die Anbieterin dem/der TeilnehmerIn die geleitesteten Zahlungen für nicht bezogene Leistungen rückerstatten, wobei bereits erbrachte Aufwendungen abgezogen werden. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

Ebenso kann ein Retreat wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis 30 Tage vor Reiseantritt - bei Workshops bis 48h vor Beginn abgesagt werden. In diesem Fall wird der einbezahlte Betrag voll rückerstattet. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatz, können nicht geltend gemacht werden.

2.9 Anreise & Einreiseformalitäten im Ausland

Die Hin- und Rückreise an die Zieldestination ist Sache der Teilnehmenden und die Kosten sind nicht im Angebot inbegriffen. Es ist Sache des Teilnehmers, rechtzeitig anzureisen. Für Reiseverspätung wird keine Haftung übernommen und Rückerstattungen von nicht in Anspruch genommenen Leistungen werden in diesem Fall ausgeschlossen.

Für die notwendigen Reisevorbereitungen (Einreisedokumente, allfällige Visa, Impfungen etc.) sind die Teilnehmer selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung der in den einzelnen Ländern gültigen Einreise-, Visa-, Devisen-, Zoll-, Impf- und Versicherungsbestimmungen.  Die Anbieterin weist darauf hin, dass Reisepass oder Identitätskarte mindestens bis zum Rückreisedatum, in manchen Ländern (wie z.B. Marokko) auch mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus, gültig sein müssen.

Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für nicht eingehaltene Vorschriften und den damit verbundenen Spesen, z.B. bei verweigerter Einreise. Rückerstattungen von nicht in Anspruch genommenen Leistungen und Schadenersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

2.10 Versicherung

Versicherung ist in jeder Hinsicht Sache des/r Teilnehmenden.

Der Abschluss einer Reise- / Annullierungskostenversicherung wird dringend empfohlen. Der/die TeilnehmerIn sollte zudem prüfen und sicherstellen, dass er/sie durch seine/ihre Krankenkasse im Krankheitsfall und bei Unfall von der Unfallversicherung (auch im Ausland) ausreichend geschützt sind.

Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Anbieterin nicht haftbar gemacht werden.

2.11 Persönliche und gesundheitliche Voraussetzungen

Für Retreats wird eine gute Gesundheit und stabile psychische Verfassung vorausgesetzt. Der/die Teilnehmer/in nimmt selbstverantwortlich teil und verpflichtet sich die Anbieterin über evtl. physische und/oder psychische Beeinträchtigungen zu informieren. Vor der Teilnahme ist gegebenenfalls den Rat eines entsprechenden Arztes oder Psychotherapeuten einzuholen.

Sollte ein/eine TeilnehmerIn die physischen oder psychischen Voraussetzungen nicht erfüllen, kann die Anbieterin den Teilnehmer von der (Weiter-)Reise ausschliessen. Sämtliche damit verbundenen Kosten, inkl. vorzeitiger Heimreise, gehen zu Lasten des/der Teilnehmer/in. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden in diesem Fall nicht rückerstattet und Mehrkosten sind von dem/der TeilnehmerIn zu tragen.

2.12 Haftung

Die Haftung der Anbieterin beschränkt sich in jedem Fall auf das Doppelte des Angebotspreises und erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Die Anbieterin vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen nur, soweit es an Ort und Stelle nicht möglich war, eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

Die Anbieterin haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung der vereinbarten Leistungen auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:  a) auf Versäumnis der/des TeilnehmerIn vor oder während der Reise b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, welche an der Erbringung der  vereinbarten Leistung nicht beteiligt sind c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches die Anbieterin oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

2.13 Beanstandungen

Sollten während eines Retreats Probleme oder Beanstandungen auftreten, so muss der/die TeilnehmerIn sich unverzüglich mit der Reiseleitung vor Ort in Verbindung setzen. Kann daraufhin das Anliegen nicht zur Zufriedenheit gelöst werden, so ist der/die TeilnehmerIn verpflichtet, die Anbieterin umgehend (telefonisch oder per E-Mail) zu kontaktieren. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung sind spätere Ansprüche ausgeschlossen.

Können Mängel daraufhin nicht vor Ort behoben werden, so sind diese von dem/der TeilnehmerIn spätestens 30 Tage nach Beendigung Retreats schriftlich bei der Anbieterin geltend zu machen. Werden die Mängel nicht innert dieser Frist geltend gemacht, so sind sämtliche Ansprüche verwirkt.

3. Osteopathie Behandlungen & Yogastunden/ Einzelsessions

3.1 Terminabsagen

Vereinbarte Termine müssen mindesten 24h vor dem Termin abgesagt werden.

Osteopathie Behandlungen, Yoga Einzelstunden und Workshops welche rechtzeitig abgesagt werden, werden nicht in Rechnung gestellt. Wird ein Termin weniger als 24h vorher abgesagt, wird eine Sitzung von 60 Minuten in Rechnung gestellt.

3.2 Terminabsagen bei Privatstunden durch Anbieterin

Die Anbieterin behält sich das Recht vor bei Krankheit oder Unvorhersehbarem die Yoga Privatstunde – auch kurzfristig – abzusagen oder sich von einer entsprechend qualifizierten Person vertreten zu lassen. Der/die TeilnehmerIn wird schnellstmöglich per E-Mail, SMS oder Telefon über einen Ausfall informiert (mit Ausnahme von nicht vorhersehbaren Ausfällen).

3.3 Teilnahmefähigkeit / Haftung

Es liegt in der Verantwortung der TeilnehmerInnen, vor Beginn der ersten Yogalektion ihren Arzt zu konsultieren, ob Yoga ausgeübt werden darf.  Vorhandene psychische oder physische gesundheitliche Einschränkungen aber auch eine bestehende Schwangerschaft sind der Kursleitung spätestens zu Beginn der Veranstaltung zu melden.

Die Versicherung ist alleinige Sache des/r Teilnehmer/in, jegliche Haftung wird abgelehnt. Es wird keinerlei Haftung für die von Teilnehmer/innen mitgebrachten Wertgegenständen übernommen.

4. Rechtlicher Hinweis


Es wird aus rechtlichen Gründen darauf hingewiesen, dass in der Benennung beispielhaft aufgeführter Anwendungsgebiete und der Behandlung selbstverständlich kein Heilversprechen oder die Garantie einer Linderung oder Verbesserung aufgeführter Zustände liegen kann.

5. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es ist ausschliesslich deutsches Recht anwendbar. Unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist der Gerichtsstand am Sitz der Anbieterin.

6. Fotos

Die Anbieterin verwendet Fotos von Veranstaltungen und Retreats auf Ihrer eigenen Webseite oder Facebook auf welchen ev. Teilnehmer/innen zu erkennen sind. Sollte dies gegen den Willen einer Person geschehen sein, so kann er/sie die Anbieterin auffordern seine Person auf dem Bild zu entfernen. Weitere und eigene Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.